Fachbereich
Sicherheit / Umweltschutz
Sicherheit / Umweltschutz
Studierende aller Fachrichtungen, die im Fachbereich Chemie ein Praktikum absolvieren, müssen einen gültige allgemeinen Sicherheitsunterweisung nachweisen, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf.
Termin für Studierende:
Auskünfte zur Sicherheitsunterweisung bei Dr. U. Bergsträßer oder PD Dr. C. Riehn
Angestellte im Fachbereich Chemie müssen zu Beginn Ihrer Tätigkeit bzw. danach einmal jährlich an einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Ohne allg. Sicherheitsunterweisung kann einen Tätigkeit im Labor nicht aufgenommenm werden. Dies gilt auch für Gastwissenschaftler und Postdocs.
Termin für Angestellte:
Auskünfte zur Sicherheitsunterweisung bei Dr. U. Bergsträßer oder PD Dr. C. Riehn
DGUV-Inforamtion 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" Ausgabe 05/2020
DGUV-Information 213-851 "Working Safely in Laboratories" from 04/2017
TRGS-526 Laboratorien (Februar 2008, pdf)
Technische Regeln für Gefahrstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
GESTIS-Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und dem Studium (in Kraft seit 01.01.2018)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Gefahrstoffportal der Berufsgenossenschaft Chemie
Gefahrstoff-Informations-System der Berufsgenossenschaft Chemie