Allg. Sicherheitsunterweisung für Studierende
Studierende aller Fachrichtungen, die im Fachbereich Chemie ein Praktikum absolvieren, müssen einen gültige allgemeinen Sicherheitsunterweisung nachweisen, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf.
Nächster Termin für Studierende:
Am Mo, 22.04.2024 Online-Veranstaltung, Beginn um 18:00 Uhr!
Bitte melden Sie sich im KIS-System zur Sicherheitsunterweisung an!
Auskünfte zur Sicherheitsunterweisung bei Dr. U. Bergsträßer oder PD Dr. C. Riehn
Allg. Sicherheitsunterweisung für Angestellte
Angestellte im Fachbereich Chemie müssen zu Beginn Ihrer Tätigkeit bzw. danach einmal jährlich an einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Ohne allg. Sicherheitsunterweisung kann einen Tätigkeit im Labor nicht aufgenommenm werden. Dies gilt auch für Gastwissenschaftler und Postdocs.
Nächster Termin für Angestellte:
Auskünfte zur Sicherheitsunterweisung bei Dr. U. Bergsträßer oder PD Dr. C. Riehn
Links zur Arbeitssicherheit TU Kaiserslautern
- Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem
- Allgemeine Hinweise zur Sicherheitsunterweisung am Fachbereich Chemie
- Betriebsanweisung des Fachbereichs Chemie
- Laborordnung des Fachbereichs Chemie
Externe Materialien
DGUV-Inforamtion 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" Ausgabe 05/2020
DGUV-Information 213-851 "Working Safely in Laboratories" from 04/2017
TRGS-526 Laboratorien (Februar 2008, pdf)
Technische Regeln für Gefahrstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
GESTIS-Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und dem Studium (in Kraft seit 01.01.2018)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Gefahrstoffportal der Berufsgenossenschaft Chemie
Gefahrstoff-Informations-System der Berufsgenossenschaft Chemie