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Studienverlaufsplan Grundstudium

Lehrveranstaltungen des 1. Semesters

Veranstaltung Modul Vorlesung [Std/Woche] Übungen [Std/Woche] Praktikum [Std/Woche] SWS CP
Allgemeine und anorganische Experimentalchemie AC-V1 4 1   5 5
Analytische Chemie I AC-V2 2 1   3 3
Organische Chemie I OC-V1 3 1   4 3
Anorganisches analytisches Praktikum I AC-P6     10 10 8
Physik I PH-V1 2 1   3 4
Allgemeine Biologie (Botanik / Zellbiologie) BIO-V1-T1/T2 4     4 2
Mathematik I (alternativ Mathematik II) MA-V1 / MA-V2 3 1   4 4
Summe   18 5 10 33 29

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Lehrveranstaltungen des 2. Semesters

Veranstaltung Modul Vorlesung [Std/Woche] Übungen [Std/Woche] Praktikum [Std/Woche] SWS CP
Analytische Chemie II AC-V3 2 1   3 4
Anorganisches analytisches Praktikum II AC-P7     12 12 9
Organische Chemie II OC-V2 3     3 3
Physikalische Chemie I für Lebensmittelchemiker PC-V11 3 1   4 4
Physik II PH-V2 2 1   3 3
Physikalisches Praktikum für Lebensmittelchemiker PH-P1     4 4 3
Summe   10 3 16 29 26

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Lehrveranstaltungen des 3. Semesters

Veranstaltung Modul Vorlesung [Std/Woche] Übungen [Std/Woche] Praktikum [Std/Woche] SWS CP
Anorganische Chemie I AC-V4 2     2 3
Organische Chemie III OC-V3 2     2 3
Biochemie I BC-V1 2     2 3
Physikalische Chemie II für Lebensmittelchemiker PC-P12 2     2 3
Physikalisch chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker PC-Px     5 5 5
Lebensmittelchemie und -technologie I a) LC-V1 1     1 3

Analytik in den Lebensmittelwissenschaften I a)

LC-V5 1     1 3
Allgemeine Mikrobiologie und Praktikum BIO-P2 2   3 5 3
Botanisches Grundpraktikum BIO-P1     4 4 2
Toxikologie I für Naturwissenschaftler TX-V1 1     1 2
Summe   13   12 25 30

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Lehrveranstaltungen des 4. Semesters

Veranstaltung Modul Vorlesung [Std/Woche] Übungen [Std/Woche] Praktikum [Std/Woche] SWS CP
Anorganische Chemie II AC-V5 2     2 3
Organisch-chemisches Praktikum für Lebensmittelchemiker OC-P6     20 20 16
Lebensmittelchemie und -technologie II a) LC-V2 1     1 3
Toxikologie II für Naturwissenschaftler TX-V2 2     2 3
Analytik in den Lebenswissenschaften II a) LC-V6 1     1 3
Mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Lebensmitteln BIO-P3 1   2 3 b)
Summe   7   22 29 28
Gesamtsumme   48 8 60 116 113 c)
SWS: Semesterwochenstunden
CP: Credit Points
  1. Diese Lehrveranstaltungen müssen nicht zum Antrag auf "Befreiung von der Staatlichen Vorprüfung nach APOLMChem vom 19.August 2004" eingebracht werden, können jedoch auf den Anteil der zum Eintritt ins Hauptstudium erforderlichen CP angerechnet werden.
  2. Die Veranstalung ist dem Hauptstudium zugeordnet.
  3. Zur Befreiung vom Vorexamen müssen 107 CP eingebracht werden.

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Studienordnung für das Grundstudium Lebensmittelchemie auf der Basis der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLM Chem) vom 19.8.2004

Für die Durchführung der studienbegleitenden Prüfungen gelten die Regelungen nach den §§ 8-10 der Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches Chemie der Technischen Universität Kaiserslautern für die Diplomstudiengänge Chemie und Wirtschaftschemie vom 29.1.2003.

Leistungsnachweise im Grundstudium sind studienbegleitend zu erbringen

Mithin entfallen (erstmalig für Studienanfänger zum WS 04/05) die mündlichen Prüfungen am Ende des 4. Fachsemesters. Für Studierende, die sich zum WS 04/05 bereits im Grundstudium befinden, soll in Absprache mit den betreffenden Prüfern und dem Prüfungsvorsitzenden geprüft werden, inwieweit Prüfungsgebiete durch studienbegleitende Prüfungen erfasst werden können. Studienbegleitende Prüfungen, die vor dem 29.9.2004 nicht bestanden wurden, werden nicht auf die Anzahl der möglichen Wiederholmöglichkeiten angerechnet.

Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Prüfungsgebieten nach §11 Abs. 2 (APOLM Chem)

Der Nachweis der wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der in §11 Absatz 2 genannten Prüfungsgebiete wird erreicht durch entsprechende Leistungsnachweise in den folgenden (in den Semestern 1-4 des Studienverlaufsplans aufgelisteten) Lehrveranstaltungen.
Im einzelnen müssen für die einzelnen Prüfungsgebiete (1.-4.) Leistungsnachweise zu folgenden Lehrveranstaltungen erbracht werden:

1. Anorganische Chemie, allgemeine Chemie, physikalische Chemie, analytische Chemie

Lehrveranstaltungen:
V-Allgemeine und anorganisch Experimentalchemie
V-Analytische Chemie I
V-Analytische Chemie II
- Anorganisches analytisches Praktikum I
- Anorganisches analytisches Praktikum II
V-Anorganische Chemie I
V-Anorganische Chemie II
V-Physikalische Chemie für Lebensmittelchemiker
-Physikalisch chemisches Praktikum
-Mathematik I (alternativ Mathematik II)

2. Organische Chemie

Lehrveranstaltungen:
V-organische Chemie I
V-organische Chemie II
V-organische Chemie III
V Biochemie I
-organisch chemisches Praktikum

3. Physik

Lehrveranstaltungen:
V-Physik I
V-Physik II
-Physikalisches Praktikum für Lebensmittelchemiker

4. Biologie

Lehrveranstaltungen:
V-Allgemeine Biologie
-Botanisches Grundpraktikum
V-Allgemeine Mikrobiologie und Praktikum
V-Toxikologie I für Naturwissenschaften
V-Toxikologie II für Naturwissenschaften

Der Eintritt in das fünfte Fachsemester ist nur möglich, wenn mindestens 70% von 107 CP ( = 75 CP) der erforderlichen CPs zu den genannten Prüfungsgebieten erbracht wurden. Zu Beginn des 6. Semesters sollen die CPs der Vorprüfung erreicht sein.

Die Zulassung zum Ersten Staatsexamen erfordert folgende Leistungsnachweise aus dem Grundstudium: Lebensmittelchemie und -technologie I und II
Analytik in den Lebenswissenschaften I und II
Mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Lebensmitteln (Praktikum).

Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungen

Die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen setzt die Anmeldung im „Online- Verfahren“ nach den für den Studiengang Diplomchemie/Wirtschaftschemie geltenden Regelungen voraus. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erstmalige Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung in einem Prüfungsgebiet zur Folge hat, dass der betreffende Leistungsnachweis mit jeweils zwei Wiederholmöglichkeiten in aufeinanderfolgenden Semestern erbracht werden muss. Wird ein Leistungsnachweis zu einem Prüfungsgebiet studienbegleitend erbracht, so sind auch die übrigen Leistungsnachweise in entsprechender Weise studienbegleitend zu erbringen. Gleichzeitig mit der erstmaligen Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung muss schriftlich erklärt werden, dass von der Anmeldepflicht zu den Wiederholungsprüfungen Kenntnis genommen wurde.

Befreiung vom Vorexamen

Sind alle studienbegleitenden Prüfungen zu einem Prüfungsgebiet erfolgreich abgeschlossen, werden die entsprechenden Leistungsnachweise dem zuständigen Prüfungsvorsitzenden vorgelegt, der dann die Befreiung vom Vorexamen im betreffenden Prüfungsgebiet ausspricht. Für diejenigen, die nach dem 29.09.2004 mit dem Studium begonnen haben, wird die Befreiung vom Vorexamen nach Vorlage aller erfoderlichen Leistungnachweise zu den vier Prüfungsgebieten insgesamt ausgeprochen.

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